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Kündigung bei Krankheit – Ihr Recht auf einen Blick!

Eine arbeitgeberseitige Kündigung bei Krankheit gehört zu den drei zulässigen Kündigungsgründen im Rahmen der sozialgerechtfertigten Kündigungen gem. § 1 Kündigungsschutzgesetz. Dabei stellt die krankheitsbedingte Kündigung einen Unterfall der personenbedingten Kündigung dar.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist damit grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig. Allerdings führt nicht jede Erkrankung dazu, dass der Arbeitgeber kündigen kann. Die Zulässigkeit der Kündigung bei Krankheit hängt deshalb von verschiedenen Voraussetzungen ab.

In diesem Beitrag zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Peters die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung auf und erläutert worauf Arbeitnehmer im Krankheitsfall achten müssen.

Bin ich durch eine Krankschreibung vor Kündigung bei Krankheit geschützt?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht gekündigt werden können. Dies zählt allerdings zu den Mythen im Arbeitsrecht. In der Tat war es im Arbeitsrecht der DDR so, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit dazu geführt hat, dass der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen durfte. In der BRD war dies aber noch nie der Fall.

Kündigung bei Krankheit

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Wann kann der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?

Wer als Arbeitnehmer Angst hat, wegen einer Kurzerkrankung wie einer Erkältung oder dergleichen gekündigt zu werden, den können wir an dieser Stelle beruhigen. In der Regel ist eine Kündigung bei Krankheit durch den Arbeitgeber nicht zulässig, wenn es sich z.B. um eine Kurzerkrankung handelt.

Ähnliches gilt auch, wenn die Erkrankung zwar keine Kurzerkrankung ist, aber z.B. auf einen Unfall zurückzuführen ist – haben Sie sich ein Bein oder Arm gebrochen, brauchen Sie meist auch keine Kündigung bei Krankheit befürchten.

Fallkonstellationen der krankheitsbedingten Kündigung

In anderen Fallkonstellationen kann es aber durchaus passieren, dass der Arbeitgeber eine Kündigung bei Krankheit ausspricht. Typische Fallkonstellation für die Kündigung bei Krankheit sind beispielsweise:

  • Häufige Kurzerkrankungen - Der Arbeitnehmer leidet häufig an Kurzerkrankungen - zwar sind die einzelnen Erkrankungen nur von kurzer Dauer, aber die Summe ergibt erhebliche Fehlzeiten.
  • Minderung der Arbeitsleistung - Der Arbeitnehmer erkrankt zwar dauerhaft, ist aber vermindert arbeitsfähig und nicht arbeitsunfähig.
  • Dauerhafte Erkrankung - Es liegt eine Erkrankung vor, die dauerhaft ist und der Arbeitnehmer ist auch dauerhaft arbeitsunfähig. Hier ist oft nicht absehbar, wann und sogar ob der Arbeitnehmer überhaupt wieder arbeitsfähig ist.
  • Langandauernde Erkrankung - Der Arbeitnehmer ist zwar dauerhaft erkrankt, aber eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist in nicht absehbarer Zeit möglich. Dem Arbeitgeber ist allerdings nicht zumutbar, auf diesen ungewissen Zeitpunkt zu warten.

Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung bei all diesen Fallkonstellationen zwar möglich; aber der Arbeitgeber muss in solchen Fällen weder kündigen, noch berechtigt das Vorliegen einer solchen Fallkonstellation allein überhaupt zum Ausspruch der Kündigung. Dafür müssen weitere Voraussetzungen hinzutreten, damit die krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich länger krank bin?

Im Falle einer länger andauernden Krankheit kann der Arbeitgeber kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind

  • eine negative Gesundheitsprognose
  • die Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen
  • eine Abwägung der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Dies gilt grundsätzlich in unterschiedlicher Weise für alle dargestellten Fallkonstellationen. Für den Fall der länger andauernden Krankheit soll gezeigt werden, welche Punkte in welchem Maß zu berücksichtigen sind.

Gesundheitsprognose

Bei der Gesundheitsprognose geht es allgemein darum, ob Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, wie die gesundheitliche Zukunft des Arbeitnehmers und seine Arbeitsfähigkeit aussehen wird. Es kommt dabei darauf an, wie die bisherige Krankengeschichte des Arbeitnehmers ausgesehen hat.

Lässt sich beispielsweise aus der Geschichte der Krankmeldungen ablesen, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich weiterhin im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses nicht unerheblich wegen einer Krankheit ausfallen wird, fällt die Gesundheitsprognose negativ aus.

Lässt sich bei einer bereits länger andauernden Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung nicht abschätzen, wie lange die Krankheit noch dauern wird, fällt in einem solchen Fall die Gesundheitsprognose ebenfalls negativ aus.

Ist bei Ausspruch der Kündigung beispielsweise laut ärztlicher Prognose nicht mit einer Genesung innerhalb von 24 Monaten zu rechnen, kann dies eine Kündigung rechtfertigen.

Interessensbeeinträchtigung

Bei der Interessensbeeinträchtigung geht es darum, welche wirtschaftlichen oder betrieblichen Folgen die jeweilige Erkrankung des Arbeitnehmers hat. Eine solche Beeinträchtigung kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer z.B. eine wichtige Rolle innerhalb des betrieblichen Ablaufs einnimmt und durch seinen krankheitsbedingten Ausfall der Ablauf erheblich gestört wird, weil ihn kein anderer Arbeitnehmer vertreten kann.

Eine solche Interessenbeeinträchtigung kann auch gegeben sein, wenn der Arbeitgeber künftig voraussichtlich mehr als sechs Wochen pro Jahr Entgeltfortzahlung leisten muss. Vor allem bei häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers fallen für den Arbeitgeber hohe Entgeltfortzahlungskosten an, da der Arbeitnehmer so meistens nicht in den Krankengeld-Bezug fällt. Sind diese Entgeltfortzahlungskosten unverhältnismäßig hoch, kann bereits eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen vorliegen.

Dies ist bei einer länger andauernden Krankheit allerdings nicht so. Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen erkrankt, leistet die Krankenkasse Krankengeld, so dass in der Regel die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt sind. Allerdings können trotzdem die betrieblichen Interessen durch die länger andauernde Krankheit beeinträchtigt werden. Gerade in diesem Punkt kommt es stark auf den Einzelfall an, ob eine Interessensbeeinträchtigung vorliegt oder nicht.

Interessensabwägung

Im Rahmen der Interessensabwägung ist das Interesse des Arbeitgebers auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Interesse des Arbeitnehmers auf den Erhalt seins Arbeitsverhältnisses abzuwägen. Anders kann man auch fragen, ob es dem Arbeitgeber noch zugemutet werden kann, unter Berücksichtigung aller Umstände, die Beeinträchtigung seiner Interessen hinzunehmen. Ist es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten oder überwiegt seine Interessenslage, dann ist eine Kündigung gerechtfertigt.

Innerhalb des Interessensabwägung sind auch die sozialen Faktoren des Arbeitnehmers zu berücksichtigen: Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb, Alter, Unterhaltsverpflichtungen, Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz, Ursache der Krankheit, mögliches Vorliegen einer Schwerbehinderung, usw. Zu berücksichtigen ist auch, ob Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit ebenso häufig oder ebenso so lange ausfallen.

Der Einzelfall ist entscheidend

Bei allen Voraussetzungen, die zur Zulässigkeit oder Rechtswidrigkeit der krankheitsbedingten Kündigung führen können, ist der Einzelfall entscheidend. Auch welche der vier Fallkonstellationen vorliegt – häufige Kurzerkrankungen, Minderung der Arbeitsleistung, dauerhafte Erkrankung, langandauernde Erkrankung – entscheidet über den jeweils anzulegenden Maßstab.

Muss der Arbeitgeber mich vor einer Kündigung bei Krankheit abmahnen?

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, das vom Arbeitgeber beanstandete Verhalten so anzupassen, dass es zu keiner weiteren Störung des Arbeitsverhältnisses und letztlich auch zu keiner Kündigung kommt. Dabei liegt das Stichwort bei dem Verhalten.

Der Arbeitnehmer kann nur auf so ein Verhalten Einfluss nehmen, welches willentlich geschieht. So kann der Arbeitnehmer bei häufigem Zuspätkommen früher losfahren, einen anderen Zug nehmen oder andere Maßnahmen treffen, um pünktlich zu sein.

Bei einer Krankheit ist dies kaum denkbar. Wer einen Arbeitsunfall erleidet, an Covid-19 erkrankt, sich einen Arm bricht oder einen Schlaganfall hat, kann daran wenig durch sein eigenes Tun verändern. Deshalb sind Abmahnungen lediglich vor einer verhaltensbedingten Kündigung auszusprechen; nicht aber bei einer Kündigung bei Krankheit oder personenbedingten Kündigung.

Kann man nach 6 Wochen Krankheit gekündigt werden?

Letztlich lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten, da es auf den Einzelfall ankommt. Ist man aber in einem Kalenderjahr mehr als 6 Wochen erkrankt – egal ob am Stück oder durch mehrere Arbeitsunfähigkeiten – muss der Arbeitgeber prüfen, ob er an diesem Zustand etwas ändern kann.

Das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – hat das Ziel die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers zu erhalten, Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden und diesen zukünftig vorzubeugen. In dem Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob er durch Veränderung oder Verbesserung des Arbeitsplatzes den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers erhalten kann und die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers verbessern kann, um Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Zur Durchführung des BEM ist der Arbeitgeber gem. § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet. Der Arbeitnehmer ist zur Beteiligung an einem BEM-Verfahren nicht verpflichtet und kann dies ablehnen.

Wird das Krankengeld nach Kündigung bei Krankheit weitergezahlt?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, zahlt der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung 6 Wochen lang weiterhin das Gehalt bzw. den Lohn des Arbeitnehmers. Nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse als Entgeltersatzleistung das Krankengeld. Dieses beträgt allerdings nur 70% des Brutto-Gehalts. Wegen derselben Krankheit kann der Arbeitnehmer längstens 72 Wochen lang Krankengeld beziehen.

Insgesamt kann der Arbeitnehmer damit 78 Wochen lang Entgeltfortzahlung und Krankengeld beziehen.

Wird der Arbeitnehmer während des Bezugs von Krankengeld gekündigt oder erkrankt der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, leistet die Krankenkasse weiterhin Krankengeld. Auch eine eigene Kündigung bei Krankheit schadet dem Krankengeld-Bezug in einem solchen Fall nicht.

Hilfe vom Fachanwalt in allen arbeitsrechtlichen Fragen!

Wurden Sie krankheitsbedingt gekündigt? Halten Sie die Kündigung für falsch? In solchen Fällen sollten Sie als Arbeitnehmer professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen. Alexander Peters ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Sie erreichen Rechtsanwalt Alexander Peters unter Telefon 069 / 30078005 oder per E-Mail unter mail@arbeitsrecht-kanzlei-frankfurt.de.

FAQ

Wann darf man wegen Krankheit gekündigt werden?

Eine arbeitgeberseitige Kündigung aufgrund von Krankheit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig. Die Entscheidung zur Kündigung bei Krankheit hängt von einer Gesundheitsprognose, der Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen sowie einer Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Was passiert wenn ich während der Krankheit gekündigt werde?

Wenn Sie während einer Krankheit gekündigt werden, setzt der Bezug von Krankengeld fort, falls Sie sich immer noch im Krankheitsurlaub befinden. Ihre Krankenkasse zahlt in diesem Fall weiterhin Krankengeld. Ihre eigene Kündigung bei Krankheit beeinflusst Ihren Krankengeldbezug nicht. Falls Sie während der Kündigungsfrist erneut erkranken, erhalten Sie ebenfalls Krankengeld. Insgesamt können Sie während Krankheit und Kündigung bis zu 78 Wochen lang Entgeltfortzahlung und Krankengeld beziehen.

Kann man eine Abmahnung wegen Krankheit bekommen?

Nein, Abmahnungen wegen Krankheit sind im Allgemeinen nicht üblich, da Krankheiten in der Regel unvorhersehbar sind und der Arbeitnehmer wenig Einfluss darauf hat. Abmahnungen werden normalerweise für verhaltensbedingte Probleme ausgesprochen, die der Arbeitnehmer willentlich verursacht hat. Bei häufigen, unentschuldigten Fehlzeiten kann jedoch eine Abmahnung wegen Verletzung der Anzeigepflicht erfolgen.

Kann mich mein Arbeitgeber wegen Krankheit einfach kündigen?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Krankheit ist möglich, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Der Arbeitgeber kann kündigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt sind und nach einer Interessensabwägung das Interesse des Arbeitgebers überwiegt.

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